Kurz und knapp!

 

Was müssen Sie vor der Beförderung beachten.

 

1. Sie haben einen Termin für eine ambulante Behandlung, Physiotherapie, Rehamaßnahme, Chemotherapie, Strahlenbehandlung oder ähnliche Fahrten, dann

rufen Sie uns direkt unter 03860/503997 an und sichern Sie sich

Ihren Transport bei uns. Hier zählt die Devise, je früher desto besser. Auch kurzfristige

Termine können wir mit unserem Fuhrpark abdecken.

 

2. Haben Sie eine "Verordnung für eine Krankenbeförderung" von Ihrem Hausarzt

    erhalten? (Hinweise siehe weiter unten)

 

2.a Falls nicht, können Sie diese bei Ihrem Hausarzt, für die bevorstehende ambulante

Behandlung, Physiotherapie, Rehamaßnahme, Chemotherapie, Strahlenbehandlung oder ähnliche Fahrten in Auftrag geben.

 

2.b Wenn ja, wie muss die "Verordnung für eine Krankenbeförderung" ausgefüllt sein? Dies variiert von Person zu Person.

Am Besten rufen Sie uns unter 03860/503997 an und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Verordnung.

 

3. Handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Fahrt?

 

3.a Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nur das richtige Ausfüllen, siehe 2.b, beachten.

 

3.b Ist dies der Fall, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genhmigung für Ihre

bevorstehende Beförderung. In einigen Fällen bewährt sich eine Dauergenhemigung

für einen bestimmten Zeitraum.

 

4. Sind Sie von der gesetzliche Zuzahlung befreit? 

 

4.a Wenn ja, ist nichts weiter zu beachten.

 

4.b Wenn nein, können Sie bequem bei unseren Fahrern in bar bezahlen. Für Ihre Bezahlung erhalten Sie ein Quittung. Pro Fahrt fallen 5,00 € bis maximal 10,00 € an. 

 

4.c Sie haben kein Bargeld dabei? Auch hierfür haben wir eine Lösung. Sie erhalten von uns eine Zuzahlungsrechnung in Papierform, direkt zu Ihnen nach Hause.

 

Abschließend können wir sagen, nicht immer läuft alles bei der Beantragung nach Plan oder der Termin ist einfach zu kurzfristig, um alles zu beantragen. Auch hier sind wir Ihr zuverlässiger Partner wenn es um Sie oder Ihre Angehörigen geht. 

 

Auch bei privaten Fahrten beeinträchtigter Personen sind wir Ihr Ansprechpartner.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns direkt an! 

 

 

Verordnung für eine Krankenbeförderung

 

Damit die Krankenbeförderung von der Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie nur zwei Kreuze an der richtigen Stelle setzen. Für Fragen dazu können Sie uns natürlich kontaktieren. Nutzen Sie dazu vorzugsweise unsere Telefonnumer 03860-503997 oder auch unsere E-Mail Adresse comfort-fahrdienst@t-online.de. 

In zwei Schritten zur Kostenübernahme

Setzen Sie das erste Kreuz bei „Taxi/Mietwagen“ und das zweite Kreuz (je nach Bedarf) bei „Tragestuhl“ oder „liegend“ (Bild siehe unten). Damit haben Sie den Transportschein richtig ausgefüllt, um die Krankenbeförderung durch den Comfort Fahrdienst Beckmann GbR durchführen zu lassen.

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz festgelegt, dass seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten

  • mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
  • oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5

nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Erläuterung zur Verordnung eines Krankentransport
kt_muster4_info.pdf
PDF-Dokument [69.3 KB]

Comfort Fahrdienst Beckmann GbR
Am Kiessee 1
19065 Pinnow

 

Sie möchten eine Fahrt anmelden oder haben Fragen?

 

Am Kiessee 1
19065 Pinnow
Telefon: +49 3860 503997+49 3860 503997
Fax: +49 3860 503998
E-Mail-Adresse:
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