Fahrten zu Dialyse und Bestrahlung/ Chemotherapie
Klinische Untersuchungen
Physiotherapie und Reha-Maßnahmen
Privatfahrten
Ambulante Operationen
Krankenhaus und Reha-Einweisungen
Krankenhaus und Reha-Entlassungen
Arztbegleitete Krankentransporte
Rückverlegung zum Heimatort
Krankenbeförderung oder Fahrkosten - wer übernimmt die anfallenden Kosten?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Fahrten? Womit darf ich fahren? Muss ich die Fahrt vor Antritt genehmigen lassen? Wie viel muss ich zuzahlen? Diese oder ähnliche Fragen haben Sie sich vielleicht auch schon gestellt.
Fahrkosten im Zusammenhang mit vollstationären Aufnahmen werden grundsätzlich übernommen.
Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern bezahlt die Krankenkasse nur dann, wenn sie ausschließlich aus zwingenden medizinischen Gründen geboten sind.
Bei Verlegungsfahrten in ein wohnortnahes Krankenhaus sind die Kosten nur dann von der Krankenkasse zu übernehmen, wenn sie der Verlegung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Kosten eines Rücktransports bei einer Erkrankung im Ausland sind von der Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.
Die Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen. Die Ausnahmemöglichkeiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinien festgelegt.
Der behandelnde Arzt hat zu entscheiden, ob und inwieweit zwingende medizinische Gründe für eine Fahrt vorliegen und welches Verkehrsmittel nötig ist. Die Krankenkasse kann dies - unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – überprüfen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen:
Im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungsmaßnahmen werden Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Wann ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, ist in den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
Das der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist.
Das diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei Fahrten zur ambulanten Dialyse,
onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie erfüllt.
In den Krankentransport-Richtlinien heißt es weiterhin, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden können, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind), "H" (hilflos) haben, oder den Pflegegrad 2 oder 3 nachweisen können.
Auch bei vergleichbarer Beeinträchtigung der Mobilität kann der Arzt Patienten Fahrten verordnen, wenn sie einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen.
Zuzahlungen:
Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fazit:
Es ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass die Krankenkasse die Kosten für Fahrten zur Behandlung übernimmt. Um nicht auch noch auf diesen kosten sitzen zu bleiben, sollte man grundsätzlich alle Fahrten im vorweg durch die Krankenkasse genehmigt lassen. Ein persönliches Gespräch, bei Ihrer Krankenkasse und der Schilderung der Sachlage, warum diese Fahrten erforderlich sind kann durchaus positiv sein.
Wir befördern Personen normal sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl und liegend, ohne medizinische Betreuung (Arzt) aber unter Aufsicht eines ausgebildeten Rettungssanitäter und Rettungsassistenten während der Fahrt.
Bei allen Fahrten holen wir Ihre Angehörigen, Ihren Bewohner oder Ihren Patienten von der Wohnung, vom Arzt etc. ab und bringen Sie sicher zum Zielort und wieder zurück.
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