Leistungen

 

 

Fahrten zu Dialyse und Bestrahlung/ Chemotherapie

Klinische Untersuchungen

Physiotherapie und Reha-Maßnahmen

Privatfahrten

Ambulante Operationen

Krankenhaus und Reha-Einweisungen

Krankenhaus und Reha-Entlassungen

Arztbegleitete Krankentransporte

Rückverlegung zum Heimatort

 

 

 

Krankenbeförderung oder Fahrkosten -  wer übernimmt die anfallenden Kosten?



Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Fahrten? Womit darf ich fahren? Muss ich die Fahrt vor Antritt genehmigen lassen? Wie viel muss ich zuzahlen? Diese oder ähnliche Fragen haben Sie sich vielleicht auch schon gestellt.



Fahrkosten im Zusammenhang mit vollstationären Aufnahmen werden grundsätzlich übernommen.



Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern bezahlt die Krankenkasse nur dann, wenn sie ausschließlich aus zwingenden medizinischen Gründen geboten sind.

Bei Verlegungsfahrten in ein wohnortnahes Krankenhaus sind die Kosten nur dann von
der Krankenkasse zu übernehmen, wenn sie der Verlegung ausdrücklich zugestimmt
hat.
Die Kosten eines Rücktransports bei einer Erkrankung im Ausland sind von der Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.



Die Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen. Die Ausnahmemöglichkeiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinien festgelegt.



Der behandelnde Arzt hat zu entscheiden, ob und inwieweit zwingende medizinische
Gründe für eine Fahrt vorliegen und welches Verkehrsmittel nötig ist. Die Krankenkasse kann dies - unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung – überprüfen.



Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen:



Im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungsmaßnahmen werden Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse
übernommen. Wann ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, ist in den
Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.



Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,



  • dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist.
  • dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung
    von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist".



Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei Fahrten zur ambulanten Dialyse,
onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie erfüllt.

In den Krankentransport-Richtlinien heißt es weiterhin, dass Fahrten zur ambulanten
Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden können, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche
Gehbehinderung),

  • "Bl" (blind) oder
  • "H" (hilflos) haben, oder
  • die die Pflegestufen 2 oder 3 nachweisen können.

Auch bei vergleichbarer Beeinträchtigung der Mobilität kann der Arzt Patienten Fahrten
verordnen, wenn sie einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum
bedürfen.



Zuzahlungen:



Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.



Fazit:



Es ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass die Krankenkasse die Kosten für Fahrten zur Behandlung übernimmt. Um nicht auch noch auf diesen kosten sitzen zu
bleiben, sollte man grundsätzlich alle Fahrten im vorweg durch die Krankenkasse
genehmigt lassen. Ein persönliches Gespräch, bei Ihrer Krankenkasse und der
Schilderung der Sachlage, warum diese Fahrten erforderlich sind kann durchaus
positiv sein.

Wir befördern Personen normal sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl und liegend, ohne medizinische Betreuung (Arzt) aber unter Aufsicht eines ausgebildeten Rettungssanitäter und Rettungsassistenten während der Fahrt.

 

Bei allen Fahrten holen wir Ihre Angehörigen, Ihren Bewohner oder Ihren Patienten von der Wohnung, vom Arzt etc. ab und bringen Sie sicher zum Zielort und wieder zurück.

Comfort Fahrdienst Beckmann GbR
Am Kiessee 1
19065 Pinnow

 

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Am Kiessee 1
19065 Pinnow
Telefon: +49 3860 503997+49 3860 503997
Fax: +49 3860 503998
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